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Es gibt wieder Barzuschüsse


330 Euro Barprämie beim Kauf eines Dieselpartikelfilters

 

Ab dem 1. Juni 2010 können wieder Anträge auf die Förderung der Nachrüstung von PKW und leichten Nutzfahrzeugen mit Dieselpartikelfiltern beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) eingebracht werden. Insgesamt erlaubt das Budget die Förderung von 160.000 Nachrüstungen und ist damit klar definiert und auch beschränkt. Wer zu spät kommt, könnte sich also um die 330 Euro Barförderung bringen.

Für
PKW und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht, die bereits in diesem Jahr umgerüstet wurden, ist die Förderung rückwirkend erhältlich. Bei leichten Nutzfahrzeugen ist das Inkrafttreten der Förderrichtlinie am 13.05.2010 der Stichtag für eine geförderte Umrüstung, hier ist also eine rückwirkende Förderung nicht möglich.


Mit dem Einbau eines Dieselpartikelfiltes erhält ein Fahrzeughalter neben der 330 Euro Barprämie auch eine Befreiung von der zukünftigen Strafsteuer von 1,20 Euro pro 100 Kubikzentimerbei einem 2-Liter-Diesel ein jährlicher Zuschlag von immerhin 24 Euro. Hinzu kommen neben dem höheren Wiederverkaufswert die sukzessiven Verschärfungen der Einfahrbedingungen in Umweltzonen wie Berlin oder Hannover, wo bereits seit dem 1. Januar 2010 nur noch Kraftfahrzeuge mit grüner Feinstoffplakette einfahren düfen. Diese Plakette erhalten Autobesitzer, die ihr Fahrzeug der Emmissionsklasse Euro 3 (gelbe Plakette) mit einem Dieselpartikelfilters nachrüsten.
 
Der Weg zur Barprämie

Der Autofahrer lässt in der Werkstatt sein Fahrzeug nachrüsten, die ihm den Einbau bescheinigt.

Mit dieser Bescheinigung lässt der Fahrzeughalter die Nachrüstung bei der Zulassungsstelle in den Fahrzeugpapieren eintragen.

Um in den Genuss der Barprämie zu kommen, muss ab dem 1. Juni nun ein entsprechender Antrag beim BAFA in Eschborn gestellt werden (www.bafa.de).