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330 Euro Barprämie beim Kauf eines
Dieselpartikelfilters
Ab dem 1. Juni 2010 können wieder Anträge auf
die Förderung der Nachrüstung von
PKW und leichten Nutzfahrzeugen mit
Dieselpartikelfiltern beim BAFA
(Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) eingebracht werden.
Insgesamt erlaubt das Budget die Förderung von 160.000
Nachrüstungen und ist damit klar definiert und auch beschränkt. Wer
zu spät kommt, könnte sich also um die 330 Euro
Barförderung bringen.
Für PKW und Wohnmobile bis 3,5
Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht, die bereits in
diesem Jahr umgerüstet wurden, ist die Förderung rückwirkend
erhältlich. Bei leichten Nutzfahrzeugen ist das Inkrafttreten der
Förderrichtlinie am 13.05.2010 der Stichtag für
eine geförderte Umrüstung, hier ist also eine rückwirkende
Förderung nicht möglich.
Mit dem Einbau eines Dieselpartikelfiltes erhält
ein Fahrzeughalter neben der 330 Euro Barprämie
auch eine Befreiung von der
zukünftigen Strafsteuer von 1,20 Euro pro
100 Kubikzentimer – bei einem 2-Liter-Diesel ein
jährlicher Zuschlag von immerhin 24 Euro. Hinzu kommen
neben dem höheren Wiederverkaufswert die sukzessiven Verschärfungen
der Einfahrbedingungen in Umweltzonen wie Berlin oder Hannover, wo
bereits seit dem 1. Januar 2010 nur noch Kraftfahrzeuge mit grüner
Feinstoffplakette einfahren düfen. Diese Plakette erhalten
Autobesitzer, die ihr Fahrzeug der
Emmissionsklasse Euro 3 (gelbe Plakette) mit einem
Dieselpartikelfilters nachrüsten.
Der Weg zur Barprämie
Der Autofahrer lässt in der Werkstatt sein Fahrzeug nachrüsten, die
ihm den Einbau bescheinigt.
Mit dieser Bescheinigung lässt der Fahrzeughalter die Nachrüstung
bei der Zulassungsstelle in den Fahrzeugpapieren eintragen.
Um in den Genuss der Barprämie zu kommen, muss ab dem 1.
Juni nun ein entsprechender Antrag beim BAFA in Eschborn
gestellt werden (www.bafa.de).
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